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  • Nostrifizierung

    Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

    Für die Anerkennung

    • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
    • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zuständig.
    Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion