Skip to content
  • Unterhalt

    Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, Ehepartnerin/Ehepartner.

    Unterhaltsleistungen werden in Form von Naturalunterhalt (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt erbracht.

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion